Kosmetikverordnung

Die europäische Kosmetikverordnung, auch bekannt als Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, regelt die Herstellung, Kennzeichnung, Vermarktung und den Verkauf von kosmetischen Produkten in der Europäischen Union. Die Verordnung legt strenge Anforderungen an die Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit von Kosmetikprodukten fest, um den Schutz der Verbraucher zu gewährleisten.

 

Einige der wichtigsten gesetzlichen Rahmenbedingungen der europäischen Kosmetikverordnung sind:

 

1. Sicherheitsbewertung: Kosmetikprodukte müssen vor dem Inverkehrbringen einer Sicherheitsbewertung unterzogen werden, um sicherzustellen, dass sie für den menschlichen Gebrauch sicher sind.

 

2. Produktinformationen: Die Verordnung legt fest, dass alle kosmetischen Produkte vor dem Verkauf eine vollständige Liste der Inhaltsstoffe, Anwendungsanweisungen, Warnhinweise und andere erforderliche Informationen auf der Verpackung oder dem Etikett enthalten müssen.

 

3. Meldepflicht: Hersteller oder Importeure von Kosmetikprodukten müssen der Europäischen Kommission bestimmte Informationen über ihre Produkte melden, einschließlich der verwendeten Inhaltsstoffe und ihrer Sicherheitsbewertung.

 

4. Verbot von Tierversuchen: Die Verordnung verbietet die Durchführung von Tierversuchen für kosmetische Produkte und deren Inhaltsstoffe innerhalb der EU.

 

5. Verantwortlichkeit des Herstellers: Die Verordnung legt fest, dass der Hersteller für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und die Sicherheit seiner Produkte verantwortlich ist.

 

 

Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen dienen dazu, die Sicherheit und Qualität von Kosmetikprodukten zu gewährleisten und den Verbraucherschutz zu stärken. Unternehmen, die kosmetische Produkte in der EU herstellen oder vertreiben, müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den Anforderungen der europäischen Kosmetikverordnung entsprechen.